Glossar - Details

Anerkennung, technisch

Anerkennung, technisch, erfolgt, wenn der Lieferant (analog Kunde) nach entsprechender Prüfung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass das beanstandete Teil fehlerhaft ist bzw. nicht den vereinbarten Forderungen entspricht und er (der Lieferant) der Verantwortliche (Verursacher) der Abweichung ist. Mit der technischen Anerkennung werden keine finanziellen Forderungen seitens Kunde anerkannt (siehe kaufmännische Anerkennung).

Referenz Band (sowie bandspezifische, ergänzende oder abweichende Definitionen zur Norm):
Standardisierter Reklamationsprozess