Antrag auf Zulassung zur VDA 6.7 - Prozess-Auditor/in für Produktionsmittel - Prüfung

Datum der Beantragung 20.04.2024
 
Vorbemerkung

Bitte fügen Sie diesem Antrag folgende Unterlagen bei:

  • die Qualifikationsbescheinigung (oder Anmeldebestätigung) der "VDA 6.7 – Qualifizierung zum/r Prozess-Auditor/in für Produktionsmittel"
  • einen Nachweis über eine insgesamt mindestens dreitägige Auditorenqualifikation auf Basis der DIN EN ISO 19011 (z. B. VDA-Auditor/in)
  • einen Nachweis über mindestens fünf Jahre Vollzeit-Berufserfahrung im produzierenden Unternehmen, davon mindestens zwei Jahre im Qualitätsmanagement (tabellarischer Lebenslauf). Ab drei Jahren Berufserfahrung können betriebliche Ausbildungszeiten berücksichtigt werden.

Die Anerkennung von betrieblichen Ausbildungszeiten erfolgt zu 50% und nur im Falle einer abgeschlossenen dualen Ausbildung bzw. eines dualen Studiums in einem technischen Beruf in produzierenden Unternehmen.

Betriebliche Praktika, Werkstudententätigkeiten, o. ä. im Rahmen von akademischen Bachelor- oder Masterstudiengängen können nicht angerechnet werden.

Alle Unterlagen müssen in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.
Die Unterlagen sind als PDF hochzuladen.

Sobald ein Kandidat für die Prüfung angenommen ist, erfolgt eine Zulassungsbestätigung.

 
Inhouse (Veranstaltung findet geschlossen in Ihrem Unternehmen statt)
Offen (Veranstaltung findet öffentlich, z. B. in einem Schulungshotel statt)
 
Kundennummer (VDA QMC Webshop)
(optional)
Bestellnummer
(optional)
 
Schulungsdatum lt. Kursangebote des VDA QMC
Termin
 
Alle Felder sind Pflichtfelder.
 
Angaben zum Antragsteller
 
Vorname des Antragstellers (Titel)
Nachname des Antragstellers
Geburtsdatum (tt.mm.JJJJ)
 
Aktuelle Firmenanschrift des Antragstellers
 
Firmenname
Abteilung
Straße
PLZ, Ort
Land
Telefon
E-Mail
 
Alle Felder sind Pflichtfelder.
Bitte laden Sie zu jedem Punkt den betreffenden Nachweis hoch.
 
1. Schulungsnachweis VDA 6.7
- Kopie der Qualifikationsbescheinigung zu "VDA 6.7 – Qualifizierung zum/r Prozess-Auditor/in für Produktionsmittel".
Anerkannt werden die erworbenen Qualifikationen bei VDA QMC oder bei einem offiziellen Lizenzpartner des VDA QMC ab dem Jahr 2020 (.pdf)
(oder Anmeldebestätigung, wenn die Schulung noch nicht besucht wurde)
 
2. Fachliche Voraussetzung
- Nachweis über eine Auditorenqualifikation auf Basis der DIN EN ISO 19011 (Gesamtschulungsdauer mindestens drei Tage) (.pdf)
- Weiteres Dokument (optional) (.pdf)
 
3. Berufliche Erfahrung
- Nachweis über mindestens fünf Jahre Vollzeit-Berufserfahrung im produzierenden Unternehmen, davon mindestens zwei Jahre
  im Qualitätsmanagement (tabellarischer Lebenslauf) (.pdf)
 
Bemerkung
 
 
Hiermit bestätige ich, dass alle übermittelten Angaben korrekt sind.
Hiermit bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung des VDA QMC gelesen und akzeptiert habe.
Hiermit bestätige ich, dass ich die AGB des VDA QMC gelesen und akzeptiert habe.