Glossar - Details

Abweicherlaubnis / Abweichgenehmigung

Die Abweicherlaubnis/-genehmigung gestattet die Verwendung von Bauteilen, die nicht alle vorgeschriebenen Freigabeschritte bzw. Spezifikationen erreichen. Eine Abweicherlaubnis/-genehmigung muss den Kunden mit einbeziehen und darf nur von autorisierten Stellen erteilt werden. Die Ab­weichgenehmigung ist zusammen mit dem Maßnahmenplan zur Abarbeitung der Defizite der PPF-Dokumentation beizufügen (siehe auch Verwendungserlaubnis und PPF).

Referenz Band (sowie bandspezifische, ergänzende oder abweichende Definitionen zur Norm):
VDA Band 2 (PPF)